Halal-Importfleisch beschäftigt die Schweizer Politik

Bern (BZZ) – Deklarationspflicht und Wegfall von Zollvergünstigungen – islamfeindliche Politiker in der Schweiz können es auch entgegen dem Rat ihrer Bundesregierung nicht lassen, die heimischen Muslime zu drangsalieren.

Schlachten ohne Betäubung: In der Schweiz ist das seit über hundert Jahren verboten, im grenznahen Ausland – z.B. in Besançon, aber erlaubt. Deshalb soll importiertes Halal-Fleisch als solches beschriftet werden – auf allen Verkaufsstufen. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Parlaments (WBK) hat mit 13 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen einer Initiative der Christlichen Volkspartei (CVP) zugestimmt. Jetzt muss das Schweizer Parlament, der Nationalrat entscheiden.

Wesentlich bedeutsamer als die Deklarationspflicht wäre der Wegfall des Zollkontingents. Total 525 Tonnen dürfen bis heute zollvergünstigt im portiert werden. Laut Regierung ergebe dies pro in der Schweiz lebenden muslimischen Gläubigen und Jahr rund 1,3 Kilogramm Halalfleisch von Rindern und Schafen. Der durchschnittliche Konsum an Rinds- und Schaffleisch betrage aber rund 15 Kilogramm pro Kopf und Jahr. In der Schweiz ist Fleisch erheblich teurer als in den Nachbarländern und in den Grenzregionen boomt der Einkaufstourismus und der Schmuggel.